Mein Rede zu Ausschreitungen in der Ahornstraße

 Okay, ich wäre soweit.
Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass ich es problematisch finde, das jetzt an diesem Beispiel so monothematisch zu betrachten. Sie wissen, dass es in den Fünfziger- und Sechzigerjahren auch die sogenannten Halbstarkenkrawalle gab, die Schwabinger Krawalle feiern in diesen Tagen Jubiläum, zumindest Jahrestag. Dass wir genau hier über die Ahornstraße sprechen, finde ich einen ziemlich verengten Blick auf diese Thematik, weil gerade in der Ahornstraße ziemlich schnell gute Konzepte gegriffen haben. Es gab, wir haben es in der letzten sicherheitspolitischen Routine gehört, zahlreiche Veranstaltungen durch den Schutzmann vor Ort. Es gab zahlreiche Bürgerveranstaltungen. Es sind sogar Jugendliche auf die Polizei zugekommen und haben das Gespräch gesucht. Es wäre schön, wenn es an vielen Orten so gute und funktionierende Instrumente geben würde wie in Griesheim und da namentlich in der Ahornstraße.  

Stehvermögen

Neben meiner Anerkennung hat sich der Frankfurter Polizeipräsident Bereswill heute auch den goldenen Thrombosestrumpf verdient. Denn seit weit mehr als drei Stunden STEHT er uns im Frankfurter Sicherheitsausschuss des Stadtparlaments Rede und Antwort zu einem bunten Strauß an Fragen. Ich hatte ihn als Ausschussvorsitzende mal eine ganze Sitzung auf die Möglichkeit zu berichten warten lassen, heute stellt er nun einen neuen Geduldsrekord auf.

Partyszene vs. Eventszene

Wenn man eben das heute journal von Anfang bis Ende geschaut hat, kennt man jetzt den Unterschied: Die Eventszene strahlt Gebäude rot an, um auf den drohenden Niedergang der Kreativwirtschaft aufmerksam zu machen, während die Partyszene Polizisten aus Lust an Gewalt mit Anlauf ins Kreuz tritt.

FR: "Ruf nach Verstärkung"

"Die Grünen indes halten das für den falschen Ansatz. Auch das größte Polizeiaufgebot könne gesellschaftliches Fehlverhalten nicht heilen, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Jessica Purkhardt, und warnte davor solche Problemlagen wie jetzt auf dem Opernplatz allein auf die Polizei abzuwälzen."

Der ganze Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 22. Jul 2020

Meine Rede zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel

Symbolbild von burst auf Pexels

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, verehrte Kolleginnen und Kollegen!Videoüberwachung Kamera Burst CC0 Pexels

Die Gesamtzahl der Straftaten an der Kreuzung Allerheiligenstraße/Breite Gasse ist gleich geblieben. So steht es im Evaluationsbericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Sie ist gleich geblieben, obwohl dort seit dem Mai 2018 durch die Landespolizei eine temporäre Videoüberwachung eingerichtet und in Betrieb genommen wurde. Anders als für die Bildbeobachtungsanlage an der Konstablerwache, Hauptwache, am Hauptbahnhof und in der Taunusstraße ist für die Videoüberwachungsanlage im Allerheiligenviertel eine Evaluation der Wirksamkeit nach einem Jahr vorgesehen. Dieses Jahr ist längst herum und die Zahl der Straftaten und auch die kriminologische Bewertung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main für das Allerheiligenviertel haben sich nach dem polizeilichen Bekunden kaum verändert.

F.A.Z:: "Streit nach Krawallen auf dem Opernplatz"

"Die Grünen-Fraktion im Römer warnte vor „eindimensionalen Lösungsansätzen“. Es reiche nicht, „bloß die Öffnung von Clubs zu fordern und für einzelne Bereiche ein mitternächtliches Betretungsverbot auszusprechen“, so die Fraktionsvorsitzende Jessica Purkhardt. Sie forderte „geordnete Open-Air-Partys auf geeigneten und attraktiven Freiplätzen“ in Kooperation von Clubs und Gastronomiebetrieben sowie der Stadt“

Der ganze Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Juli 2020

Meine Rede zur Gebührenordnung der Bundespolizei

Symbolbild von flickr Nutzer Marco Broscheit / Lizenz CC BY 2.0

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!Symbolbild von flickr Nutzer Marco Broscheit / Lizenz CC BY 2.0

Wie Herr Kliehm es schon ausgeführt hat, kostet die polizeiliche Ingewahrsamnahme, beispielsweise zur Ausnüchterung, nach der Gebührenordnung des Bundesinnenministeriums 74,15 Euro, wobei jede angefangene Viertelstunde mit 6,51 Euro berechnet wird. In etwa sind das die Beträge pro Zeiteinheit, die man zuvor aufwenden musste, um sich in diesen Zustand hineinzuversetzen, der eine polizeilich begleitete Ausnüchterung erst nötig macht.

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