Im Bericht des Magistrats B 276 aus dem Jahr 2012 zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und über "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" äußern sich nur einige Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt zu dem Artikel 21 (Zugang zu Informationen) der UN-BRK.
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Nicht erst seit dem Brand in einer Werkstatt der Caritas in Titisee-Neustadt am 26.11.2012, bei dem 13 Menschen mit Behinderung und ihre Betreuerin ums Leben kamen, ist es bekannt, dass neben Kindern und Senioren Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung die am meisten gefährdete Personengruppe bei einem Brand sind.
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1. Der Magistrat wird beauftragt, die Erstellung einer gemeinsamen Broschüre zu veranlassen, in der die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren inklusive der Jugend- und der Minifeuerwehren sowie der Berufsfeuerwehr dargestellt wird.
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Der Magistrat wird beauftragt, ein Schutz- und Planungsziel für den Frankfurter Rettungsdienst zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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