Meine Frage zur Beeinträchtigung der städtischen Rechenzentren durch Drohnen

Bild: "Drones" von Ars Electronica/Gregor Hartl ist lizensiert unter CC BY-NC-ND. 2.0

DronesDas städtische IT-Netzwerk ist elementarer Bestandtteil der kritischen Infrastruktur der Stadt Frankfurt, da durch seinen Ausfall erhebliche Beeinträchtigungen des Gemeinwesens und Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Die Luftansaugungen der städtischen Rechenzentren, die auf eine ununterbrochene Kühlung angewiesen sind, können durch den Einsatz von Drohnen auf unterschiedliche Weise funktionsunfähig gemacht und dadurch der Betrieb der Rechenzentren zum Erliegen gebracht werden.

Ich frage den Magistrat:

In welcher Weise sind die städtischen Rechenzentren vor einer Beeinträchtigung durch den Einsatz von Drohnen geschützt?

 

Antwort:

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zwei große redundant ausgelegte Rechenzentren. Die Kältetechnik, die zur Kühlung und Belüftung der Rechenzentren eingesetzt wird, steht in einem geschlossenen Keller, welcher mit einem elektronischen Zutrittssystem gesichert ist.

Ein Zugang von außen ist für eine Drohne nicht möglich. In beiden Rechenzentren wurden hinsichtlich des Betriebs der Kälteanlage zudem bauliche Maßnahmen auf der Dachfläche getroffen, die die Gefahr, dass durch einen Drohenangriff die Kühlung der Rechenzentren beeinträchtigt wird, minimieren.

Darüber hinaus sind aufgrund einer bestehenden Drohnenverodnung (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I, Nr. 17) Überflüge in Wohngebieten grundsätzlich untersagt. Da sich die überwiegende Anzahl der IT-Räumlichkeiten der Stadtverwaltung in Wohngebieten befindet, besteht insofern prinzipiell auch ein gesetzlicher Schutz.

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