Meine mündliche Frage zu Behinderungen bei Rettungs- und Löscharbeiten

Es kommt jedoch nicht nur in jüngster Zeit vor, dass die Anfahrten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes im Stadtgebiet durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert werden.  Bei dem in der Anfrage geschilderten Problem handelt es sich leider nicht um einen Einzelfall. Gerade in Stadtteilen mit hoher Bewohnerdichte und engen Straßen kommt es regelmäßig zu Behinderungen. Auszugsweise sind hier die Bereiche Alt-Bornheim, Bockenheim, Westend, Gallus, Fechenheim und Sachsenhausen zu nennen. 

Der Magistrat begrüßt jeden Aufruf an die Anwohner/innen und Besucher/innen, die notwendigen Anfahrtswege freizuhalten. Die Feuerwehr führt regelmäßig gemeinsam mit der Presse und dem Straßenverkehrsamt, auch unter Beteiligung der zuständigen Dezernenten, öffentlichkeitswirksame Fahrten an den bekannten Brennpunkten durch. An dieser Stelle sei auch verwiesen auf die Beschlussfassung § 1006 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006: Ungehinderte Fahrt für Brandschutzfahrzeuge: Kontrollfahrten von Feuerwehr und Verkehrsüberwachung, Antrag der CDU vom 16.10.2006, NR 169.

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