Symbolbild von flickr Nutzer Marco Broscheit / Lizenz CC BY 2.0
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wie Herr Kliehm es schon ausgeführt hat, kostet die polizeiliche Ingewahrsamnahme, beispielsweise zur Ausnüchterung, nach der Gebührenordnung des Bundesinnenministeriums 74,15 Euro, wobei jede angefangene Viertelstunde mit 6,51 Euro berechnet wird. In etwa sind das die Beträge pro Zeiteinheit, die man zuvor aufwenden musste, um sich in diesen Zustand hineinzuversetzen, der eine polizeilich begleitete Ausnüchterung erst nötig macht.
Ist queer sein in? Um diese Frage zu beantworten wäre zunächst zu klären, was queer bedeutet. Um das zu leisten, müsste diese Kolumnenspalte jedoch mehrere Meter nach unten verlängert werden. Die Lebensrealität zeigt jedenfalls, dass queer und LGBTIQ* nicht zwangsläufig deckungsgleich sein müssen. Beispielsweise haben viele Schwule, Lesben und transidente Menschen für sich einen Lebensentwurf gewählt, der von Queerness im Sinne der Wortbedeutung (leben und lieben jenseits der Mehrheitsgesellschaft) deutlich entfernt liegt. Anderseits leben und lieben viele Menschen sehr anders als die Mehrheitsgesellschaft, durchkreuzen Normen, stehen aber dennoch fest auf dem Boden von Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit. Zu LGBTIQ* zählen sie genau genommen also nicht. Queer sind sie aber ohne Frage.