Antwort:
Um zeitaufwendige Zwischenablesungen zu vermeiden, werden von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche erfasst, damit im Falle eines Wohnungswechsels die Abrechnungen zeitnah und exakt erfolgen können und teure Zwischenablesungen vermieden werden. Dies geschieht im Übrigen auch im Hinblick auf die demnächst geltenden Vorgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung, wonach Mieterinnen und Mieter ein Anspruch auf unterjährige Betriebskostenabrechnungen, bzw. Einsicht in ihre Verbräuche haben. Dies kann nur dadurch geschehen, dass in kleineren Zeiteinheiten Erfassungen durchgeführt werden, damit diese Abrechnungen und Einsichtnahmen möglich sind. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend und hinlänglich beachtet werden.