Demonstrationsbeobachtung am Blockupy-Aktionstag am 18. März 2015

Vorbemerkung

Zu Großdemonstrationen im Frankfurter Stadtgebiet kommen in den vergangenen Jahren regelmäßig parlamentarische DomonstrationsbeobachterInnen aus den Reihen der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zum Einsatz.

Die Zahl der der BeobachterInnen richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in den Ausschüssen der Stadtverodnetenversammlung mit 20 Mitgliedern. Demnach ergibt sich folgende Verteilung:
6 CDU, 5 GRÜNE, 4 SPD, 2 LINKE., 1 FDP, 1 FREIE WÄHLER, 1 RÖMER.
Die Personen werden von ihren Fraktionen benannt, beim Frankfurter Polizeipräsidium akkreditiert und bekommen einen persönlichen DemobeobachterInnen-Ausweis mit Lichtbild ausgestellt.

Mit diesem Ausweis soll es den BeobachterInnen ermöglicht werden, ungehindert das „Demonstrationsgeschehen und die polizeilichen Maßnahmen auch innerhalb polizeilicher Absperrungen zu beobachten.“
Allerdings kann „diese Priviligierung jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn sich durch die Lageentwicklung besondere Gefährdungen für die akkreditierte Person ergeben oder von ihr Gefahren oder Störungen ausgehen. Aus der Akkreditierung ergeben sich keine Interventionsrechte, kein Anspruch auf Schutzmaßnahmen durch die Polizei und keine Zutrittsberechtigung zu Polizeidienststellen.  
Akkreditierte Personen, die sich an Versammlungen als Leiter, Teilnehmer oder in sonstiger Weise beteiligen, werden ausschließlich nach Recht und Gesetz behandelt.“
(Quelle: Demobeobachterausweis Blockupy 18.03.2015)

Mein Antrag: Keine Bühne für Aufrufe zu homophober Gewalt

Am 6. Februar 2015 wird in Frankfurt am Main der Dancehall-Interpret Elephant Man auftreten.
In mehreren seiner Titel ruft der Interpret dazu auf, homosexuelle Männer zu töten. So etwa in den Songs „A Nuh Fi Wi Fault“, „We Nuh like Gay“ und „Log on“.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn hat deshalb das Album „Log on“ von Elephant Man bereits Ende August 2008 wegen seiner homosexuellenfeindlichen Mordaufrufe indiziert.
Sofern die oben genannten Titel auch am 6. Februar in Frankfurt zur Aufführung gebracht werden sollten, ist zu befürchten, dass damit die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB und der Volksverhetzung gem. § 130 StGB erfüllt werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Sollte das Konzert von Elephant Man in Frankfurt stattfinden, möge der Magistrat die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, damit die genannten menschenverachtenden Lieder nicht zur Aufführung kommen und dass der Interpret auf der Bühne keine Aussagen macht, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Antrag zum Download

Neujahrsempfang der Feuerwehr Ginnheim

Nuejahrsempfang FF GinnheimGerade komme ich zurück vom Neujahrsempfang der Feuerwehr Ginnheim mit dem Eindruck, dass es auch bei dieser Wehr keinen Grund zur Sorge gibt.
Im Gegenteil: Die Mitgliederzahlen in Verein, Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr sind stabil und das Engagement ist mit Blick auf die geleisteten Einsatzstunden beachtlich.
Das Gerätehaus wurde im vergangenen Jahr renoviert und u.a. mit neuer Medientechnik versehen. Zwar fehlt noch ein Fenster, aber zumindest ich habe das erst auf den Hinweis des Wehrführers überhaupt bemerkt.

Insgesamt wurde die Ginnheimer Wehr im Jahr 2014 zu 49 Einsätzen alarmiert, darunter einige markante, die ich im folgenden kurz beschreiben will:

Mein Antrag: Änderungen durch Notfallsanitätergesetz berücksichtigen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, wie sich das derzeitige Niveau im Rettungsdienst der Stadt Frankfurt unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Notfallsanitätergesetz) erhalten lässt und welche finanziellen und personellen Maßnahmen gegebenenfalls ab dem Haushalt 2017 hierfür notwendig sein werden.
Das Ergebnis der Untersuchung ist so zeitnah vorzulegen, dass es bereits in die Beratungen zum Haushalt 2017 einfließen kann.

Die mit der NR 143/2011 (Beschluss 995 vom 15.12.2011) beschlossene und derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung eines Schutzzieles Rettungsdienst ist ebenfalls auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten

PolizeiDie GRÜNEN im Römer begrüßen die heute von Innenminister Beuth vorgestellte Kennzeichnung für die Hessische Polizei. Damit werden Polizistinnen und Polizisten künftig bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen durch eine einfache Kennzeichnung identifizierbar sein. „Damit wird der Forderung nach Identifizierbarkeit der Beamtinnen und Beamten, aber auch deren Wunsch nach Schutz vor Übergriffen im privaten Umfeld Rechnung getragen“, freut sich Jessica Purkhardt, sicherheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Römer. „Insbesondere nach den Vorfällen im Rahmen der Blockupy-Demonstration 2013 haben wir die Forderung nach der Kennzeichnung immer wieder gestellt.“