Netzpolitik und IT

Öffentliche Unternehmen und Behörden in Hessen sollen verpflichtet werden, ihre Leerrohr-Infrastruktur im Infrastrukturatlas des Bundes zu veröffentlichen, um gerade im ländlichen Raum einen flächendeckenden, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur möglich zu machen.

Darüber hinaus sollen Fördermittel des Landes und Förderdarlehen der WI-Bank Landkreise und regionale Gesellschaften ermutigen, den Breitbandausbau im ländlichen Raum voran zu treiben und die „Weißen Flecken“ in Hessen, in denen selbst das Verschicken von kleinen Datenmengen zum Hindernis wird, von der Landkarte zu tilgen.

Als Grundprinzip für die Weiterleitung von Datenpaketen soll wie bisher das Best-Effort-Prinzip gelten. Es sollen also keine absichtlichen Priorisierungen von Datenpaketen gemacht werden. Diese Netzneutralität muss auch gesetzlich festgeschrieben werden.

Um dem Ansatz der Green IT und den damit gestellten Anforderungen an die Umweltverträglichkeit gerecht zu werden, soll sich das Land Hessen verpflichten, bei der technischen Ausstattung der Verwaltung künftig nur noch Geräte anzuschaffen, die weitgehenden Standards im Bezug auf Ressourcenschonung und Energieeffizienz entsprechen.

Um kriminelle Umtriebe im Internet zu bekämpfen gilt weiterhin: „Löschen statt Sperren“. Der Zugang zu illegalen Inhalten darf nicht nur erschwert werden. Statt dessen müssen diese Inhalte ganz aus dem Netz verschwinden.

Bei der Softwareentwicklung und im E-Commerce müssen datenschutzfreundliche Voreinstellung zum Grundsatz werden. Weiterhin muss die die exzessive Sammlung von Daten zur Erstellung von Kundenprofilen und die damit einhergehende fortschreitende Personalisierung und personenbezogenens Tracking durch Cookies transparent und benutzerInnenfreundlich geregelt werden. So soll die ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten zum Grundprinzip werden. Die EU-Cookie-Richtlinie muss endlich in nationales Recht umgesetzt werden.

Darüber hinaus muss es möglich sein, Accounts und Abos unverzüglich und komplett löschen zu können.
Um es den BenutzerInnen einfacher zu machen, sichere Angebote und Dienstleistungen auf den ersten Blick zu erkennen, soll ein Datenschutzsiegel geschaffen werden. Außerdem müssen zukünftig auch Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen Klagebefugnis haben.

Eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten und die Überwachung von Inhalten darf es nicht geben. Eine Vorratsdatenspeicherung soll es weder auf Bundes- noch auf Europaebene geben.

Um junge Menschen auf einen verantwortlichen und selbstständigen Umgang mit Netzen und digitalen Medien vorzubereiten, muss Medienkomepetenz künftig als gleichberechtigte Kulturtechnik zu Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt werden und verstärkt Einzug in die Unterrichtsinhalte an hessischen Schulen halten.
Gleichzeitig müssen auch Eltern, PädagogInnen und ErzieherInnen die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Entwicklungen, Chancen und Gefahren bei der Nutzung digitaler Netzwerke und Medien zu informieren.

Werke in Kunst, Wissenschaft, Unterhaltung und Kultur im Allgemeinen haben einen Wert und damit auch einen Preis. Dem Bedürfnis der WerkurheberInnen nach Kontrolle über und auch Vergütung für ihre schöpferische Leistung muss die digitale Welt gerecht zu werden.
Es schadet nicht nur den Kulturschaffenden und Kreativen direkt, sondern langfristig auch der kulturellen Vielfalt, wenn UrheberInnen ohne Lizenzeinnahmen nur noch die sprichwörtliche brotlose Kunst betreiben.

Gleichzeitig müssen anwaltliche Abmahngebühren pauschal begrenzt werden, um das ausufernde Abmahnwesen einzudämmen, bei dem die Anwaltskosten oft die Ansprüche der UrheberInnen weit übersteigen.

Eigenproduzierte Rundfunksendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen zeitlich unbegrenzt in den Mediatheken für die NutzerInnen verfügbar gehalten werden können. Eine Löschung nach gestaffelten Ablauffristen soll es nicht geben.

Hessen braucht ein Online-Petitionssystem. Hierzu gibt es im Bund und einigen Bundesländern bereits gelungene Vorbilder. Insgesamt muss offfener und transparenter mit Verwaltungs- und Regierungshandeln umgegangen werden. Livestream-Übertragungen aus den Parlamenten und OpenData müssen zur Regel werden. Gleichzeitig muss der Ausbau des E-Governments weiter vereinheitlicht vorangetrieben werden.
Außerdem braucht auch Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz. Dabei soll die Veröffentlichungspflicht nicht nur für Behörden, sondern auch für Landesbetriebe gelten.

Hier sind andere Bundesländer schon viel weiter. Jetzt muss auch Hessen bei diesen elementaren bürgerechtlichen Standards nachziehen.