Mein Antrag: Änderungen durch Notfallsanitätergesetz berücksichtigen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, wie sich das derzeitige Niveau im Rettungsdienst der Stadt Frankfurt unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (Notfallsanitätergesetz) erhalten lässt und welche finanziellen und personellen Maßnahmen gegebenenfalls ab dem Haushalt 2017 hierfür notwendig sein werden.
Das Ergebnis der Untersuchung ist so zeitnah vorzulegen, dass es bereits in die Beratungen zum Haushalt 2017 einfließen kann.

Die mit der NR 143/2011 (Beschluss 995 vom 15.12.2011) beschlossene und derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung eines Schutzzieles Rettungsdienst ist ebenfalls auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

 

Begründung:

Durch die Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter und der damit verbundenen Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Ausbildung im rettungsdienstlichen Bereich für die bisherigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten von bisher zwei auf drei Jahre erhöht. Dadurch erhöht sich die Gesamtausbildungszeit einer Feuerwehrbeamtin/eines Feuerwehrbeamten für rettungsdienstliche Zwecke um 50 Prozent. In Frankfurt stellt die Beteiligung der Berufsfeuerwehr am Rettungsdienst und die damit verbundene zusätzliche Qualifikation des Brandschutzpersonals die elementare und insbesondere schnell verfügbare Rückfallebene bei größeren rettungsdienstlichen Lagen.
Zur Einhaltung der derzeitigen Standards in der Gefahrenabwehr der Stadt Frankfurt sollte der geänderten Ausbildungssituation beim Einsatzdienstpersonal der Berufsfeuerwehr Rechnung getragen werden. Die Personalkosten werden von den Krankenkassen refinanziert.

Der Antrag zum Download

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