Meine Frage an den Magistrat: Datenschutz bei der Ablesetechnik der ABG

Sensoren NathanChandrell CC BY NC NDDie ABG Frankfurt Holding lässt in ihren Wohnungen über ihren Abrechnungsdienstleister ISTA die Verbräuche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können, obwohl dies nach der Heizkostenverordnung des Bundes überhaupt nicht erforderlich ist.

Ich frage den Magistrat:

Mit welchem Ziel wurde über die Abrechnungszwecke hinaus Ablesetechnik für kleine Zeiteinheiten installiert, obwohl die Grundsätze des Datenschutzes vorsehen, nur so viele individuelle Daten zu sammeln, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind?

Symbolbild von flickr-Nutzer Nathan Chantrell ist lizensiert unter CC BY NC ND 2.0

Antwort:

Um zeitaufwendige Zwischenablesungen zu vermeiden, werden von Techem und Ista und anderen Wärmedienstleistern taggenaue Verbräuche erfasst, damit im Falle eines Wohnungswechsels die Abrechnungen zeitnah und exakt erfolgen können und teure Zwischenablesungen vermieden werden. Dies geschieht im Übrigen auch im Hinblick auf die demnächst geltenden Vorgaben im Rahmen der Bundesgesetzgebung, wonach Mieterinnen und Mieter ein Anspruch auf unterjährige Betriebskostenabrechnungen, bzw. Einsicht in ihre Verbräuche haben. Dies kann nur dadurch geschehen, dass in kleineren Zeiteinheiten Erfassungen durchgeführt werden, damit diese Abrechnungen und Einsichtnahmen möglich sind. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassend und hinlänglich beachtet werden.

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