Meine Frage an den Magistrat - Relaunch von frankfurt.de

Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll der Relaunch von frankfurt.de stattfinden. Gleichzeitig soll es bis Ende 2018 eine europaweit festgelegte technische Spezifikation für die Barrierefreiheit auf Webseiten und Apps geben, um die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Die Mindeststandards sind in der EN 301 549 festgelegt.

Ich frage den Magistrat:

Nach welchen Richtlinien und Konformitätsstufen für die Barrierefreiheit wird das neue Angebot von frankfurt.de umgesetzt?

Antwort:

Das neue Angebot von frankfurt.de orientiert sich an den Kriterien der "Verordnung zu Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0" (BITV 2.0) und der "Web Content Accessibility Guidelines 2.0" (WCAG 2.0).

Die Konformitätsbedingungen der WCAG 2.0, die den Mindeststandards der EN 301 549 entsprechen und die BITV 2.0 sind in ihren Anforderungen grundsätzlich gleich.

Die Stabsstelle Inklusion ist eingebunden.

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