Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zur Wiederwahl von Stadtrat Schneider

Sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!

Regelmäßig wurden wir enttäuscht von einem Dezernenten, der aus seinem Desinteresse und Unwillen, sich des Themas E‑Government und Digitalisierung anzunehmen, keinen Hehl machte.
Über Jahre ist viel zu wenig passiert. Und das, obwohl klar war, dass die rechtlichen Verpflichtungen zur Durchführung, Vereinfachung und Unterstützung durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an eine moderne Stadtverwaltung zu den größten Herausforderungen zählen. Deshalb waren wir froh, als die Amtszeit des Dezernenten Volker Stein endete und Jan Schneider diese Aufgabe mit Überzeugung, Offenheit und Motivation annahm.

Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zu Vorwürfen gegen die Polizei

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

„Was machen Sie da?“, fragen zwei zufällig vorbeifahrende Polizeibeamte meinen arabischen Bekannten, der gerade sein Geschäft in der Frankfurter Innenstadt abschließt. „Ich schließe meinen Laden ab“, antwortet er. „Beweisen Sie, dass es Ihr Laden ist“, fordern die Polizisten. Er schließt das Ladengitter wieder auf, doch das reicht den beiden Beamten nicht, Sie fordern ihn auf, auch die Tür aufzusperren und er muss mit ihnen den Ladenraum betreten. „Jetzt keine falsche Bewegung“, sagen die Polizisten. Erst als er alle Gewerbeunterlagen vorlegt, ist ihnen das Beweis genug. Dieses Beispiel von praktiziertem ethnischen Profiling durch Polizeibeamte schilderte er mir, als wir uns über die Berichte zu einer rechtsextremistischen Clique beim 1. Polizeirevier unterhielten.

Ein Bürger wird Ziel einer polizeilichen Maßnahme, allein auf Basis von Sterotypen sowie äußerlichen Merkmalen und nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente. Die Berichte über solche Vorgehensweisen sind zahlreich. Dass ethnisches Profiling auch in Frankfurt vorkommt, ist deshalb nicht von der Hand zu weisen. Es ist unprofessionell, nicht nur weil es diskriminierend ist, sondern weil es umgekehrt ganze Tätergruppen ignoriert. Genau deswegen wird in der Polizeiausbildung gelehrt, dass es kein probates Mittel ist. Es ist nicht Teil von Einsatzbesprechungen und Dienstanweisungen, und es wird von der Polizeiführung nicht geduldet. Deshalb dürfen wir an dieser Stelle nicht - anders als im Antrag der LINKEN. - von der Polizei als rassistischer Struktur sprechen. Auch der Begriff vom institutionellem Rassismus, den der Verein Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung als „kollektives Versagen einer Organisation, für Menschen bezüglich ihrer Hautfarbe, Kultur, Religion und ethnischen Herkunft professionelle Leistungen zu erbringen“ definiert, trifft hier nicht zu.

Vorwürfe auf Grundlage von Stereotypen, ohne konkrete Verdachtsmomente zu erheben, ist der Polizei untersagt. Es ist aber unter anderem Inhalt des Antrags NR 744 der LINKEN., der Anschuldigungen gegen eine Gruppe von Polizisten nicht nur auf die gesamte Polizeibehörde überträgt, sondern gleichzeitig hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ordnungsbehörde einfach mit beschuldigt, obwohl diese an dieser Stelle nicht in Rede steht. Aus meiner Sicht ist das rücksichtlos.

Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zu Extremismusvorwürfen gegen die Polizei

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Vorgestern wurde bekannt, dass die Frankfurter Anwältin erneut einen Drohbrief erhalten hat, der wiederum Bezüge zur Polizei aufweist. Wieder haben wir von diesem Drohschreiben aus der Presse erfahren, während der Öffentlichkeit die Zusammenhänge um den ersten Drohbrief, die Spur, die die Ermittler in das 1. Polizeirevier Frankfurt führte, und die zufällige Aufdeckung einer Gruppe von dort beschäftigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die untereinander rechtsextreme Inhalte verbreiteten, aus ermittlungstaktischen Gründen jeweils vorenthalten wurden. Hier ergibt sich ein unstimmiges Bild der Informationspolitik. Es wird zusätzlich von der Aussage verzerrt, dass auch die Betroffene selbst, trotz mehrmaliger Nachfrage nach den neuen Erkenntnissen, keine Auskünfte erhalten hat. Die Tatsache, dass auch das Hessische Landeskriminalamt nach eigenem Bekunden erst aus der Presse von den Ermittlungsergebnissen des Staatsschutzes erfahren und daraufhin die weiteren Ermittlungen an sich gezogen hat, können wir als GRÜNE nicht als vertrauensbildend bezeichnen.

Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zur städtischen E-Governmentstrategie

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren an den digitalen Empfangsgeräten!

Herr Stadtrat Schneider hat schon richtig gesagt, dass die Tagesordnung es will, dass ich zu Ihnen spreche, aber nur kurz und zwar Folgendes: Der Hackerangriff auf den Onlinekatalog der Stadtbücherei vor gerade einmal zwei Wochen und die Aufdeckung eines Datenlecks bei der Online‑Beantragung des Bewohnerparkausweises früher in diesem Jahr haben uns gezeigt, wie notwendig es ist, dass neben der Schaffung von Online‑Bürgerserviceangeboten auch das parallele Mitwachsen der IT‑Sicherheit dieser Angebote stattfindet. Längst sind nämlich die städtischen Systeme täglich unzähligen Angriffen ausgesetzt. Die Konsolidierung, das heißt das Zusammenführen der bis dahin über die städtischen Ämter und Dezernate verteilten Serverinfrastruktur, war deshalb nicht nur die Kür für IT‑Schöngeister, sondern notwendige Voraussetzung einer sicheren Fortführung der Frankfurter E‑Government‑Strategie, wogegen übrigens nicht wenige Ämter und Dezernate in ihrem Widerstreben große Fähigkeit bewiesen haben.

Meine Rede in der Stadtverordnetenversammlung zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Einhaltung von Tarifvereinbarungen in Bezug auf soziale Verantwortung, Entlohnung, Arbeitszeitmodelle, Familienfreundlichkeit und Beschäftigungsverhältnisse muss für die Stadt Frankfurt als öffentliche Arbeitgeberin als übergeordnetes Prinzip gelten. Nur in wenigen Arbeitsbereichen und darüber hinaus nur in wenigen Einzelfällen erlauben es strenge rechtliche Anforderungen, von den sogenannten normalen Arbeitsverhältnissen abzuweichen, beispielsweise um sicherzustellen, dass die Aufgabenerfüllung, auch wenn die personellen Ressourcen zu Spitzenzeiten nicht zur Verfügung stehen, gewährleistet ist. Dort, wo sich abzeichnet, dass es sich nicht um spezifische Zusatzbedarfe über einen begrenzten Zeitraum, sondern um einen vorhersehbaren, planbaren Regelbetrieb handelt, ist die Beibehaltung, die Einhaltung unserer arbeitsmarktpolitischen Linien geboten. In diesem Fall ist es notwendig, dass die für den Geschäftsbereich zuständige Verwaltungsstelle die sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse identifiziert und in städtische Planstellen überführt. Dazu müssen diese Stellen schlussendlich von den dezentral verantwortlichen Dezernaten dieser Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wo das geschieht, hat die Stadtverordnetenversammlung Gelegenheit, prekären Beschäftigungsverhältnissen entgegenzutreten; wo nicht, dann nicht.

Herzlichen Dank!

                            (Beifall)