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Meine Frage an den Magistrat: Datenschutz bei der Ablesetechnik der ABG

Sensoren NathanChandrell CC BY NC NDDie ABG Frankfurt Holding lässt in ihren Wohnungen über ihren Abrechnungsdienstleister ISTA die Verbräuche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können, obwohl dies nach der Heizkostenverordnung des Bundes überhaupt nicht erforderlich ist.

Ich frage den Magistrat:

Mit welchem Ziel wurde über die Abrechnungszwecke hinaus Ablesetechnik für kleine Zeiteinheiten installiert, obwohl die Grundsätze des Datenschutzes vorsehen, nur so viele individuelle Daten zu sammeln, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind?

Symbolbild von flickr-Nutzer Nathan Chantrell ist lizensiert unter CC BY NC ND 2.0

Mein Haushaltsantrag: Daten zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen

Barrierefreiheit Henry Faber CC BY NCDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat prüft wie im Bericht B 211/2018 beschrieben den Personal- und Kostenaufwand, um unter Mitwirkung der zuständigen Stellen "Stabsstelle Inklusion" und Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG)

· die vollständige/weitgehende/unter bestimmten Bedingungen/unter erschwerten Bedingungen mögliche Zugänglichkeit für Menschen im Rollstuhl

· Verfügbarkeit von Aufzügen

· Vorhandensein rollstuhlgerechter und eingeschränkt rollstuhlgerechter WCs

· Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen

· Hilfen für Menschen mit Sehbehinderungen

zu ermitteln, mit dem Ziel, daraus sowohl eine IST-Analyse der Datenverfügbarkeit "Daten zur Barrierefreiheit" und darauf aufbauend ein SOLL-Konzept "Daten zur Barrierefreiheit" im Rahmen der GDI-FFM zu erstellen.

Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Beratung des Haushaltes 2020 vorzulegen.

 Symbolbild: Henry Faber ist lizensiert unter CC BY-NC

Mein Haushaltsantrag: Kommunales Risikomanagement

Risikomanagement RDVPHOTO CC BY NC NDDie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Systematik für ein kommunales Risikomanagement zu erarbeiten, auf deren Grundlage Risiken im Zuständigkeitsbereich des Veranstaltungsmanagements identifiziert, bewertet, gesteuert und berichtet werden können.

Die abgebildeten Risiken sollen mindestens den Schutz von Gesundheit, Leben, Freiheit, Vermögen, Sachwerten und der Umwelt enthalten. Die Systematik soll dabei abwägen zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikofolge.

Symbolbild: RDVPHOTO ist lizensiert unter CC BY-NC-ND

Begründung:

Die städtischen Ordnungsbehörden bewältigen in Frankfurt eine große Zahl von Vorgängen und müssen dabei im Vorfeld ihrer Entscheidungen regelmäßig zwischen der Ermöglichung und den damit verbundenen möglichen Risiken abwägen. Nicht selten liegen zur Bewertung jedoch keine oder nur unzureichende Erfahrungswerte vor.

Um diese Risiken objektiv zu bestimmen, einzuordnen, zu steuern und der Verwaltung gleichzeitig Sicherheit in ihren Entscheidungen zu geben und diese auch nachträglich transparent nachvollziehbar zu machen, ist die Implementierung einer Systematik für ein kommunales Risikomanagement sinnvoll.

Meine Frage an den Magistrat: Kontrollen durch die Landespolizei im ÖPNV

S Bahn Baureihe ET 430 Bombardier

Die hessische Landespolizei gewährleistet im Frankfurter Stadtgebiet jährliche die Durchführung vieler hundert Versammlungen und war hier im Vorfeld der Landtagswahl besonders eingebunden. Trotz vieler Sondereinsätze bei Wahlkampfveranstaltungen und 2,8 Millionen Überstunden bei den Beschäftigten ordnete das Landespolizeipräsidium vom 22. bis 24. Oktober zusätzlich landesweite Kontrollen im ÖPNV durch 250 Polizeibeamt*innen an mit der Vorgabe „größtmögliche Öffentlichkeitswirksamkeit zu erzielen“, wie die Gewerkschaft der Polizei mitteilt.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat die unübliche Beauftragung der Landespolizei mit dieser Aufgabe?

Antwort:

Der Magistrat freut sich über die Kontrollmaßnahmen im Satzungsgebiet.

Bild: Copyright Bombardier

Meine Frage an den Magistrat: Kunststoffanteil im Bio-Kompost

Plastikmüll Bild: flickr nutzer r.nial bradshaw/ Lizenz CC BY 2.0Der Inhalt von Bio-Tonnen, aus dem später wertvoller Kompost für Gärten und Felder werden soll, ist oft von Plastiktüten durchsetzt, die im gesamten Produktionsprozess nicht mehr restlos entfernt werden können. Die Qualitätskriterien der Gütesicherung für Kompost sind noch strenger als der Gesetzgeber und erlauben künftig nur einen Plastikanteil von höchstens 0,2 Prozent am Gesamtgewicht.

Ich frage den Magistrat:

Wie ist sichergestellt, dass die FES künftig die neuen Höchstwerte zum Kunststoffanteil im Kompost gewährleisten kann?

Antwort:

Leider nimmt die Befüllung der Biotonnen durch die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Kunststoffen wie Plastiktüten immer mehr zu. Die FES und die RMB sind sich dieser Problematik durchaus bewusst. Es wurden bereits hohe finanzielle Mittel in die Aufbereitungstechnik aufgewendet und weitere Optimierungen werden kontinuierlich vorgenommen. Dadurch können die Grenzwerte der Gütesicherung eingehalten werden. Der Aufwand dafür ist jedoch sehr hoch.

Im Sinne einer ausreichenden Betriebssicherheit und kontinuierlich optimalen Produktqualität ist es aus Sicht der Rhein-Main-Biokompost erforderlich, den Kunststoffgehalt im Bioabfall schon beim Verbraucher weiter zu reduzieren. Dazu ist weitere, kontinuierliche Aufklärung und Information der Bevölkerung notwendig.

Bild: R.Nial Bradshaw/ Lizenz CC BY 2.0