Das Perfeke Verbrechen gibt es also doch. Nach laienhafter Beschäftigung mit der Juristerei war ich eben wie vom Donner gerührt, als ich las, dass der § 23 Abs. 3 StGB versuchte Tötung durch Hexerei oder Zauberei gänzlich straflos stellt. Somit ist es also egal, ob's klappt oder nicht - man kommt immer ungeschoren davon. Eine krasse Lücke im System!
[...] Das Gewitter im Saal dauert wesentlich länger als der Wolkenbruch vor dem Casino. Aber immerhin: Der Dank an die ausscheidenden Stadtverordneten kommt rüber. Mehrere Dutzend sind es. Etwa Ursula auf der Heide, Jessica Purkhardt und Birgit Ross (Grüne). [...]"
Der ganze Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 4.3.2021
Anlässlich mehrerer Bodenfunde am Wegesrand fragte ich mich heute, ob sich der ausgezehrte Wolf, der sich vor gut 30.000 Jahren als erster mit einer Gruppe altsteinzeitlicher Jäger und Sammler zu einer Zweckgemeinschaft zusammentat, im Traum daran gedacht hatte, dass seine Nachfahren diese Menschen nur einen erdgeschichtlichen Wimpernschlag später soweit domestiziert haben würden, dass sie ihnen hinterherlaufen, um pflichtschuldig mit einem kleinen Beutel ihre Fäkalien aufzulesen.