Die ABG Frankfurt Holding lässt in ihren Wohnungen über ihren Abrechnungsdienstleister ISTA die Verbräuche von Heizung und Wasser über Sensoren erfassen, die sowohl wöchentliche als auch tägliche Verbrauche ablesen können, obwohl dies nach der Heizkostenverordnung des Bundes überhaupt nicht erforderlich ist.
Ich frage den Magistrat:
Mit welchem Ziel wurde über die Abrechnungszwecke hinaus Ablesetechnik für kleine Zeiteinheiten installiert, obwohl die Grundsätze des Datenschutzes vorsehen, nur so viele individuelle Daten zu sammeln, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind?
Symbolbild von flickr-Nutzer Nathan Chantrell ist lizensiert unter CC BY NC ND 2.0
„Es ist wie es ist“, lautet eine landläufige Floskel. Dabei stimmt das gar nicht. Die Dinge ändern sich und wir uns auch. Selbstvervollkommnung sei der Naturberuf des Menschen, verkündeten einmal die Humanisten. Soweit muss man nicht gehen. Unzweifelhaft lohnend ist aber sicherlich ein gesundes Maß an Selbstreflektion und Selbstverwirklichung. Voraussetzung dafür ist jedoch, sich selbst und den eigenen Lebensentwurf gelegentlich zu hinterfragen.