Symbolbild von flickr Nutzer Marco Broscheit / Lizenz CC BY 2.0
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wie Herr Kliehm es schon ausgeführt hat, kostet die polizeiliche Ingewahrsamnahme, beispielsweise zur Ausnüchterung, nach der Gebührenordnung des Bundesinnenministeriums 74,15 Euro, wobei jede angefangene Viertelstunde mit 6,51 Euro berechnet wird. In etwa sind das die Beträge pro Zeiteinheit, die man zuvor aufwenden musste, um sich in diesen Zustand hineinzuversetzen, der eine polizeilich begleitete Ausnüchterung erst nötig macht.